Wichtiger Hinweis: Ich bin keine Versicherungsberaterin und die folgenden Hinweise basieren lediglich auf meiner autonomen Recherche online und telefonisch mit den beiden unten genannten Krankenkassen. Ich übernehme keine Gewähr für die Aktualität meiner Recherche zum Zeitpunkt deines Lesens. Bitte alles selbst überprüfen.
Das Thema ist wichtig, deshalb fühle ich mich verantwortlich, darüber informiert zu sein und mein Wissen zu teilen. Stand Juni 2026.
Zur Zeit meiner Recherche, im Juni 2026, habe ich zwei Versicherungen gefunden:
Die Groupe Mutuel erstattet seit 2023 über die Zusatzversicherungen Optimum und Premium Kosten für eine Doula-Geburtsbegleitung. Wenn die Doula im Verband Doula CH ist - das bin ich -, werden bis zu CHF 1'200 pro Jahr bzw. innerhalb der Alternativmedizin-Deckung für die Begleitung während Schwangerschaft und Geburt übernommen.
Hier gehts zu den Details der Zusatzversicherungen der Groupe Mutuel.
Herausragend: Die Leistungen der Doula werden von der Groupe Mutuel auch gedeckt, wenn die Frau zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses schon schwanger ist ! Dies wurde mir telefonisch so mitgeteilt. Ich habe eine schriftliche Bestätigung dafür angefordert. Die Antwort vom 10. April 2026:
Die Kosten einer Doula werden gemäss den Versicherungsbedingungen der Krankenpflege-Zusatzversicherung Premium (SD) und der Krankenpflege-Zusatzversicherung Optimum (SO) unter alternativmedizinische Leistungen übernommen.
Eine Kostenübernahme ist bei einer Doula-Geburtsbegleitung möglich (Begleitsitzungen vor und nach der Geburt sowie die Anwesenheit bei der Geburt), sofern die Doula vom Verein Doula CH (www.doula.ch) anerkannt ist.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme für Geburten ohne medizinische Betreuung ausgeschlossen ist.
Die Leistungen einer Doula-Geburtsbegleitung unterliegen keiner Wartefrist und sind ab Abschluss der Zusatzversicherung versichert.
Der Abschluss der entsprechenden Zusatzversicherung ist auch ohne gleichzeitigen Abschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei uns möglich.
Bei Interesse kann unsere Offertenabteilung gerne genauere Auskunft erteilen.
Freundliche Grüsse
Franziska Schnidrig
Groupe Mutuel
Rue des Cèdres 5 - Postfach - 1919 Martigny
Tel. 0848 803 111
E-Mail leistungen@groupemutuel.ch
Ich habe sicherheitshalber nochmals nachgefragt, ob dies wirklich so zu verstehen sei, dass die Frau auch für die bevorstehende Geburt versichert ist, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits schwanger ist.
Am 11. Mai 2026 habe ich folgende Antwort erhalten:
Die Guten Tag Frau Müller
Wir bestätigen Ihnen, dass die Leistungen einer Doula-Geburtsbegleitung direkt nach Abschluss der entsprechenden Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden kann.
Freundliche Grüsse
Franziska Schnidrig
Groupe Mutuel
Rue des Cèdres 5 - Postfach - 1919 Martigny
Tel. 0848 803 111
E-Mail leistungen@groupemutuel.ch
Tipp: Am besten informierst du dich noch selbst und klärst dies zusätzlich persönlich und schriftlich ab.
Hier verlinke ich zur Medienmitteilung vom September 2023 über die Zusammenarbeit der Groupe Mutuel und dem Verband Doula CH.
Die Zusatzversicherung der CSS, die CSS-Spitalversicherung myFlex beinhaltet ein Gesundheitskonto, das bis zu CHF 700 pro Jahr für Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie (z.B. Doula-Begleitung, Geburtsvorbereitung, Stillberatung) beiträgt. Die Höhe des Beitrags hängt von der gewählten Versicherungsstufe (Premium, Balance oder Economy) ab.
Hier geht es zu den Informationen der CSS-Zusatzversicherung myFlex.
Achtung: Bei der CSS myFlex werden die Leistungen der Doula nur gedeckt, falls der Versicherungsschutz bereits vor der Schwangerschaft besteht. Dies wurde mir telefonisch von der CSS mitgeteilt. April 2026.
Falls du also erst im Kinderwunsch-Stadium bist, könnte das eine Lösung für dich sein. Kläre aber genau ab, wie das mit den Fristen ist, falls du die Zusatzversicherung wechseln musst, also ob gilt, gedeckt sind Schwangerschaften ab Datum Unterschrift oder erst ab Datum, wo die Versicherung greift, also ab 1. Januar des Folgejahres. Wenn du dann wegen der Versicherung auf keinen Fall vor dem 1. Januar schwanger werden darfst, kannst du dann deinem Kind erklären, warum es im September/Oktober auf die Welt gekommen ist. Vielleicht gibts jetzt den Krankenkassen-Zusatzversicherungs-Herbst-Babyboom :-)
1. Kündigungsfrist
Falls du schon eine Zusatzversicherung hast, beachte: Zusatzversicherungen haben oft eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, meist auf Ende des Kalenderjahres (oft bis 30. September).
Theoretisch kannst du die neue Zusatzversicherung ab sofort abschliessen. Je nach dem wie lange du doppelt versichert bist, lohnt es sich aber, auszurechnen, ob dies wirklich sinnvoll ist.
2. Selbstbehalt
Informiere dich über aktuelle Franchisen und Selbstbehalte und rechne alles genau durch.
3. Ich bin keine Versicherungs-Expertin
Diese Informationen basieren auf meiner Recherche 2026 und ich übernehme keine Gewähr über deren Aktualität. Bitte informiere dich zusätzlich selbst.